Hier stehen Ratschläge für arbeitslose Arbeitnehmer, die sich
bei
Zeitarbeitsfirmen vorstellen sollen.
Also, Schüler, Arbeitslose, Behinderte, Rentner, Hausfrauen,
Spätaussiedler, türkische Mitbürger und Studenten.
Zeitarbeitsfirmen
sind keine Arbeitgeber im herkömmlichen sinne.
Es ist im Normalfall nicht vorgesehen, dass Sie länger als 1-6
Monte
arbeiten. Damit die Zeitarbeitsfirma kein Urlaubsgeld usw. zahlen muss.
Auch ist es nicht vorgesehen Sie in irgendeiner weise weiterzubilden,
oder auch nur anzulernen. Ganz im Gegenteil. Sie sollen auf ihrer
Arbeitsstelle, den Kollegen, die besten Tricks beibringen. Damit er
billig an Wissen rankommt. D.h., Sie brauchen ihren neuen
Arbeitskollegen in keiner Weise zu helfen. Außerdem sollen jede
Menge
Überstunden gemacht werden. Es ist aber so, dass die meisten
Zeitarbeiter, nach ca. einem Monat rausgeschmissen werden. Genauer: Sie
sollen einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Und bekommen dabei
gesagt, dass Sie ihn unterschreiben müssen, damit die Agentur
für
Arbeit das Arbeitslosengeld/hilfe überhaupt auszahlt.
Wenn Sie den Aufhebungsvertrag unterschreiben, werden Sie für 3
Monate
kein Arbeitslosengeld/hilfe bekommen! Ev. Sozialhilfe. Es wird eine
Sperrzeit verhängt werden.
Achtung: Sie dürfen bei einer drohenden Kündigung nichts
unterschreiben.
Die Zeitarbeitsfirma könnte sonst Ihre Unterschrift auf dem
Aufhebungsvertrag fälschen.
Die Kündigungsfrist beträgt immer mindestens 14 Tage.
Fragen Sie die Agentur für Arbeit, bevor Sie etwas unterschreiben.
Die
Zeitarbeitsfirma wird Sie in jedem Fall belügen, ganz egal was Sie
fragen werden.
Und wenn es dann darum geht, Lohn/Gehalt zu erhalten, wird die
Zeitarbeitsfirma schnell in Konkurs gehen. Um sich jedes Jahr, unter
einem neuen Namen, unerfahrene "Arbeitnehmer" zu suchen. Um so
jünger,
umso besser. Die kann man besonders gut belügen. Bei einem Konkurs
fragen Sie beim Arbeitsgericht nach. Und lassen Sie sich ev. beim
Amtsgericht in die Gläubiger-insolvenz-liste eintragen. Auch wenn
das
meistens nichts bringt.
Klagen Sie sofort den Lohn/Gehalt ein.
Fahren Sie zum Arbeitsgericht, bis 12:00 Uhr. Dort wird man Sie
kostenlos beraten. Und lassen Sie sich von der Agentur für Arbeit,
Insolvenzgeld auszahlen.
Stichwort: Vermittlungsgutscheine. Nachdem Sie das wissen, werden Sie
doch wohl keinen Vermittlungsgutschein bei der Agentur für Arbeit
vorlegen, oder?
Und kommen Sie nicht auf die Idee, der Zeitarbeitsfirma irgendetwas zu
bezahlen. Eine Vermittlungsgebühr, oder wie die das sonst noch
nennen.
Die Gebühr muss immer der Auftraggeber (Unternehmer) bezahlen,
nicht
der Arbeitslose und auch nicht die Agentur für Arbeit. Sehen Sie im Zeitarbeit-arbeitsvertrag nach, ob der
Auftraggeber bei Übernahme Gelder überweisen soll. Wenn Sie
eine
Vermittlungsgebühr gezahlt haben, lassen Sie sich von einem
Rechtsanwalt beraten. Aber innerhalb der ersten 30 Tage.