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Hier stehen Ratschläge für arbeitslose Arbeitnehmer, die sich bei Zeitarbeitsfirmen vorstellen sollen. Also, Schüler, Arbeitslose, Behinderte, Rentner, Hausfrauen, Spätaussiedler, türkische Mitbürger und Studenten. Zeitarbeitsfirmen sind keine Arbeitgeber im herkömmlichen sinne. Es ist im Normalfall nicht vorgesehen, dass Sie länger als 1-6 Monte arbeiten. Damit die Zeitarbeitsfirma kein Urlaubsgeld usw. zahlen muss. Auch ist es nicht vorgesehen Sie in irgendeiner weise weiterzubilden, oder auch nur anzulernen. Ganz im Gegenteil. Sie sollen auf ihrer Arbeitsstelle, den Kollegen, die besten Tricks beibringen. Damit er billig an Wissen rankommt. D.h., Sie brauchen ihren neuen Arbeitskollegen in keiner Weise zu helfen. Außerdem sollen jede Menge Überstunden gemacht werden. Es ist aber so, dass die meisten Zeitarbeiter, nach ca. einem Monat rausgeschmissen werden. Genauer: Sie sollen einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Und bekommen dabei gesagt, dass Sie ihn unterschreiben müssen, damit die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld/hilfe überhaupt auszahlt.

Wenn Sie den Aufhebungsvertrag unterschreiben, werden Sie für 3 Monate kein Arbeitslosengeld/hilfe bekommen! Ev. Sozialhilfe. Es wird eine Sperrzeit verhängt werden.
Achtung: Sie dürfen bei einer drohenden Kündigung nichts unterschreiben. Die Zeitarbeitsfirma könnte sonst Ihre Unterschrift auf dem Aufhebungsvertrag fälschen.
Die Kündigungsfrist beträgt immer mindestens 14 Tage.

Fragen Sie die Agentur für Arbeit, bevor Sie etwas unterschreiben. Die Zeitarbeitsfirma wird Sie in jedem Fall belügen, ganz egal was Sie fragen werden. Und wenn es dann darum geht, Lohn/Gehalt zu erhalten, wird die Zeitarbeitsfirma schnell in Konkurs gehen. Um sich jedes Jahr, unter einem neuen Namen, unerfahrene "Arbeitnehmer" zu suchen. Um so jünger, umso besser. Die kann man besonders gut belügen. Bei einem Konkurs fragen Sie beim Arbeitsgericht nach. Und lassen Sie sich ev. beim Amtsgericht in die Gläubiger-insolvenz-liste eintragen. Auch wenn das meistens nichts bringt. Klagen Sie sofort den Lohn/Gehalt ein. Fahren Sie zum Arbeitsgericht, bis 12:00 Uhr. Dort wird man Sie kostenlos beraten. Und lassen Sie sich von der Agentur für Arbeit, Insolvenzgeld auszahlen.

Stichwort: Vermittlungsgutscheine. Nachdem Sie das wissen, werden Sie doch wohl keinen Vermittlungsgutschein bei der Agentur für Arbeit vorlegen, oder?
Und kommen Sie nicht auf die Idee, der Zeitarbeitsfirma irgendetwas zu bezahlen. Eine Vermittlungsgebühr, oder wie die das sonst noch nennen. Die Gebühr muss immer der Auftraggeber (Unternehmer) bezahlen, nicht der Arbeitslose und auch nicht die Agentur für Arbeit. Sehen Sie im Zeitarbeit-arbeitsvertrag nach, ob der Auftraggeber bei Übernahme Gelder überweisen soll. Wenn Sie eine Vermittlungsgebühr gezahlt haben, lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten. Aber innerhalb der ersten 30 Tage.

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